Newsletter Verpackungsverordnung

Sehr geehrte Spagyro®-Partnerin,
sehr geehrter Spagyro®-Partner,

zum 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Dieses fordert eine Systembeteiligungspflicht für alle Handelsunternehmen (auch Apotheken), die mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch beim Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen, erstmals gewerblich entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte in Deutschland mit dem Ziel des Vertriebs, Verbrauchs oder der Verwendung abgeben oder nach Deutschland einführen (§ 3 Abs. 1, 8, 9, 14 VerpackG). Die durch uns vertriebenen Zubehörelemente des Spagyro®-Systems wie Gläser, Fläschchen, Sprühköpfe, etc. sind hiervon betroffen, da Sie Ihnen als "Umverpackung der spagyrischen Endprodukte" dienen.   

Wir übernehmen für Sie die Entsorgung unserer Artikel!